Corona-Ticker

11.09.20 Kommunionspende ab sofort wieder ohne Zange
Mit Schreiben des Bischofs vom 07.09.2020 ist die Spendung der Kommunion anstatt mit der Zange auch wieder mit der Hand möglich.

21.07.20 Ab sofort auch wieder Werktagsmessen in der Seelsorgeeinheit
Nachdem der Bischof in seinem neuesten Schreiben den Abstand von 2 m auf 1,50 m verringert hat, haben wir nun in Erlaheim 23 und in Geislingen 120 Plätze zur Verfügung. Paare bzw. Familien aus demselben Haushalt dürfen zusammensitzen.

In Rosenfeld gibt es ab Freitag, 07.08. und in Binsdorf ab Donnerstag, 20.08. wieder wöchentliche Gottesdienste, jeweils um 19 Uhr. Bitte beachten Sie, dass der Rosenkranz vor allen Werktagsgottesdiensten derzeit nicht stattfinden kann.

Ordner werden Sie auf die Maskenpflicht zu Ein- und Auszug und die Händedesinfektion aufmerksam machen und Sie zum Platz bringen. Die Sitzplätze sind markiert.

Der Kirchengemeinderat St. Ulrich, Geislingen, hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 beschlossen, dass vorsorglich für die Gottesdienstbesucher in Geislingen weiterhin "Besucherlisten" geführt werden. Sie dienen dem Zweck der schnellen Ermittlung und Information von Kontaktpersonen im Fall einer Coronainfektion. Bitte nennen Sie deshalb dem/n Ordner/innen Ihren Namen oder werfen Sie ganz einfach Ihre Kontaktdaten auf einem Zettel in die bereit stehende Box. Vielen herzlichen Dank.

25.05.20 in Geislingen Gottesdienst mit live-Übertragung
Nach langer Pause dürfen in Geislingen ab Sonntag, 17.05.20 wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Beginn ist immer um 09:15 Uhr..
Da wegen des Infektionsschutzes nur 58 Plätze in der St. Ulrichkirche zur Verfügung stehen,
wird die Eucharistiefeier mit Pater Augusty live über unsere homepage übertragen.

07.05.20 Erster Gottesdienst für die SE am 17.05.20
Liebe Kirchengemeindemitglieder,
nach diesen außergewöhnlichen Wochen könnten wir ab dem 9. Mai wieder öffentliche Gottesdienste feiern.
Dazu gab es mit den Verantwortlichen der Kirchengemeinden unserer Seelsorgeeinheit bereits letzte Woche erste Überlegungen, wie unter den besonderen Voraussetzungen und der Einhaltung der vielen Corona-Einschränkungen dies in verantwortlicher Form geschehen kann, damit die Gesundheit aller Mitfeiernden geschützt ist.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir trotzdem nicht sofort beginnen können, sondern noch etwas Zeit benötigen um alle gesetzlichen Vorgaben des Landes und unserer Diözese umzusetzen und einhalten zu können.
Nach Absprache aller Kirchengemeinden werden wir schrittweise mit Sonntagsgottesdiensten beginnen. Das heißt, vorerst wird es keine Werktagsgottesdienste geben.
Die erste Eucharistiefeier für die Seelsorgeeinheit wird am 17. Mai, um 09:15 Uhr in Geislingen sein.

Es gelten folgende Regeln:
1. Da wegen der 2 Meter Abstandsregelung die Plätze begrenzt sind, ist eine vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten notwendig. Die Anmeldung hierzu erfolgt ausschließlich telefonisch, auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail über das kath. Pfarramt in Geislingen.
Anmeldeschluss: Immer freitags vor dem Sonntagsgottesdienst bis 12 Uhr.
Tel.: 07433 21236
Mail: stulrich.geislingen@drs.de
2. Infektionsschutz ist notwendig. Deshalb steht am Eingang ein Ständer für die Handdesinfektion bereit. Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung.
3. Für das Verlassen und Betreten der Kirche werden Laufwege gekennzeichnet sein.
4. Ein Abstand von zwei Metern nach allen Seiten muss eingehalten werden. Deshalb werden die Sitzplätze markiert sein. Bitte folgen Sie auch den Anweisungen der Ordner.
5. Gemeindegesang, Friedensgruß und Mundkommunion sind nicht möglich.
6. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
7. Zusammenkünfte nach den Gottesdiensten im Freien sind nicht möglich.
8. Die Weihwasserbecken bleiben auch weiterhin leer. Wer für den Hausgebrauch Weihwasser benötigt, kann aber in der Geislinger St. Ulrichkirche, in der Antoniuskapelle, welches mitnehmen.

Der Bischof weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass trotz dieser "neuen" Möglichkeit, einen Gottesdienst besuchen zu können, die Sonntagspflicht bis auf weiteres ausgesetzt bleibt.

Liebe Kirchengemeindemitglieder, angesichts dieser Vorbereitungen wird deutlich, dass wir unsere Gottesdienste nicht mehr so unbeschwert feiern können, wie bis vor wenigen Wochen noch selbstverständlich war. Dennoch sind wir dankbar darüber, dass es wenigstens in dieser Form wieder möglich sein wird.
Ihr/Euer Pater Augusty

28.04.2020 50 Personen bei Beerdigung erlaubt
Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg

14.04.20 Bis auf Weiteres keine Gottesdienste
Die geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Für diesen Zeitraum sind zunächst Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen im öffentlichen Raum und auch in Kirchen grundsätzlich untersagt. Die Landesregierung wird spätestens nach Ostern weitere Entscheidungen treffen. Wir alle müssen diese weiteren Entwicklungen und Entscheidungen zunächst abwarten.

07.04.20 Food Sharing
Wegen der Corona-Krise und wegen Kurzarbeit geht es einigen Familien nicht so gut, wie es eigentlich sein sollte. Der Kirchengemeinde ist es wichtig, dass keine/r wegen Geldmangel in der jetzigen schwierigen Situation hungert. Darum starten wir die Aktion ‚Food Sharing‘. In Geislingen kann man ab sofort haltbare Lebensmittel, Getränke usw. in die Kirche bringen, damit die Menschen, die sie brauchen, mit nachhause nehmen können. Ein Korb steht in der Kirche vorne rechts bereit. In Binsdorf und Erlaheim kann man sich im Pfarrbüro melden, wenn jemand etwas braucht.

03.04.20 Neue Rahmenbedingungen des Landes für Beisetzungen und damit auch für die kirchliche Begräbnisfeier
In einer Verordnung vom 2. April hat das Land Baden-Württemberg die zulässige Zahl von teilnehmenden Personen bei Beisetzungen neu festgelegt: An Erd- und Urnenbestattungen unter freiem Himmel können maximal fünf Personen teilnehmen sowie weitere Personen, die a) in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder b) in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben  sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner. Der Geistliche oder die Person, die die Bestattungsfeier leitet, ist auf den teilnehmenden Personenkreis nicht anzurechnen. Bestatter und weitere Helfer sind ebenso nicht anzurechnen, wenn sie mit der Trauergemeinde nicht in Kontakt stehen. 

31.03.20 Die Heilige Corona Gebetsheft

27.03.2020 Hoffnungsbrunnen in den Kirchen
Ab Palmsonntag findet man in allen Kirchen unserer Seelsorgeeinheit bis die Coronakrise vorbei ist ein Glasgefäß, der uns als Hoffnungsbrunnen dienen soll. Hoffen darauf, dass wir gut aus dieser Krise kommen, hoffen darauf, dass unsere Liebsten gesund bleiben, hoffen darauf, dass die ganze Welt nicht aus den Fugen gerät – im Vertrauen auf Gott, dass er uns nicht verlässt und uns Kraft gibt für diese schwere Zeit.

Sie dürfen Ihre Sorgen, Ängste, Fürbitten, Dankbarkeit und alles was Sie bewegt auf einen Zettel schreiben und in den Hoffnungsbrunnen einwerfen. Die Zettel werden von mir eingesammelt bevor ich, zunächst am Ostersonntag und danach immer sonntags, die Eucharistie für uns alle und für die ganze Welt feiere.

24.03.20  HOFFNUNGSZEIT  -  Kirchenglocken läuten jeden Tag
Jeden Tag um 19.30 Uhr läuten an vielen Orten in ganz Deutschland die Kirchenglocken. Auch in unserer Seelsorgeeinheit schließen wir und dieser Aktion an. In Verbundenheit mit vielen Menschen möchten wir genau um diese Uhrzeit zu einer gemeinsamen Hoffnungszeit einladen:eine kurze Auszeit im Gebet, für wenige Minuten, jeder an seinem Ort. Außerdem läuten die Glocken sonntags um 10 Uhr und laden so daheim zum gemeinsamen Gebet ein.

23.03.20 Corona-Krise – Neue Infos 

• Sakrament der Taufe Tauffeiern können bis 15. Juni 2020 nicht stattfinden und sind zu verschieben. Nottaufen können in der Klinik oder im engsten häuslichen Familienkreis gespendet werden.

• Sakrament der Versöhnung   (Beichte) kann derzeit in der Regel nicht gefeiert werden. Ausgenommen sind besonders dringliche Notsituationen (z.B. lebensbedrohliche Situation). Die Beichte kann nicht telefonisch abgelegt werden .Sie soll nachgeholt werden, wenn die Möglichkeit dazu wieder besteht. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass im äußersten Notfall die vollkommene Reue, sofern sie von der Absicht begleitet ist, das Sakrament der Buße zu empfangen, bereits aus sich selbst mit Gott versöhnt (Konzil von Trient). 

Kirchliche Trauungen finden zunächst bis 15. Juni 2020 nicht statt.

• Beerdigungen und Urnenbeisetzungen können im Freien weiterhin stattfinden. Trauerfeiern und Requien, die in Kirchen oder geschlossenen Trauerhallen gefeiert werden, sind zu verschieben. Die maximale Zahl der Trauergäste liegt bei  3-5 Personen. 

22.03.20  aktuelle Stellungnahme des Katholischen Dekanats Balingen zur Corona-Pandemie

21.03.20 Interview zur Coronakrise mit Bischof Fürst

16.03.20
Die Proben des Kirchenchors entfallen, außerdem kann die Begleitung des Laetaregottesdienstes am 21.03.20 nicht stattfinden.
Die vorgesehenen Krankensalbungsgottesdienste in allen Kirchengemeinden fallen aufgrund der Ansteckungsgefahr durch Korona-Virus dieses Jahr aus.

14.03.20
Unsere Kindertageseinrichtung bleibt vom 17.03. bis 19.04. 20 geschlossen.
Alle Angebote des Familenzentrum werden vorerst ausgesetzt.
Alle Gruppenstunden der Ministranten und der Seniorentänzerinnen finden bis Ostern nicht statt.

11.03.20
Der Gottesdienst am Donnerstag, 12.03.2020, im Altenzentrum St. Martin findet nicht statt.
Ebenso fällt der Gottesdienst am Freitag, 13.03.2020, im Pflegewohnhaus in Rosenfeld aus!
Im März entfällt der Generationenmittagstisch. Nächster Termin ist am 09. April.

Auf Anordnung des Bischöflichen Ordinariats werden sich für die Gottesdienste folgende Änderungen ergeben:

1. Wir verzichten auf das Händereichen als Friedenszeichen, stattdessen können wir mit einem freundlichen Lächeln oder Zunicken uns ein Zeichen des Friedens und der Versöhnung geben.

2. Es wird nur noch eine Handkommunion geben.

3. Die Weihwasserbecken bleiben für die Zeit der erhöhten Ansteckungsgefahr leer. Es kann beim Betreten der Kirche ein einfaches Kreuzzeichen bewusst gemacht werden. Wir bitten Sie dringend, das Nachfüllen der Weihwasserbecken zu unterlassen!

4. Die Kollektenkörbchen werden nicht wie üblich durch die Bänke gereicht, sondern stehen am Ausgang der Kirche. Beim verlassen der Kirche können Sie Ihre Kollekte in die Körbchen legen.