Pfarrei - Kloster

(aus der Pründbeschreibung der Stadtpfarrstelle Binsdorf nach dem Stande vom 01. Januar 1946)

Über die Entstehung der Pfarrei Binsdorf liegen keine verbürgten Nachrichten vor; wohl schon um das Jahr 1200 bestand in Binsdorf ein Dominikanerkloster, das lange Jahre hindurch in Form eines Kollegiatstiftes enge mit einem Frauenkloster verbunden war. Nach dem Stiftungsbrief vom 13. Dezember 1280 soll eine Witwe Katharina Schenk aus eigenen Mitteln  ein Konvent von 12 Schwestern, jedoch ohne Habit und Regeln gestiftet haben und erste Vorsteherin desselben gewesen sein. Diese Urkunde ist leider anlässlich der Aufhebung des Nonnenklosters im Jahre 1806 verloren gegangen. Im Jahr 1371 -  den 02. März -  wurde von den Schwestern auf Wunsch des Grafen Eberhart von Hohenberg (der eine Stiftung für das Frauenkloster gemacht hatte) die Regel des Heiligen Dominikus angenommen;  gleichzeitig wurde ihnen gestattet,  in der Pfarrkirche des hl. Markus Chor zu halten. Die älteste, in der Pfarrregistratur vorhandene Urkunde stammt aus dem Jahre 1394 und bezieht sich auf den Salzgült in Sulz.

Zu Binsdorf bestanden seit alter Zeit 2 Benefizien, eine Pfarrei und ein Frühmessbenefizium. Im Jahr 1372 ergab sich dadurch eine bedeutsame Änderung, dass der bisherige Patronatsherr, der Graf Friedrich V von Hohenzollern sein Patronatsrecht an die Pfarrei, Kaplanei, dem Konvent und den Magistrat abtrat. Zugleich machte er dem Bischof von Konstanz, dem die Pfarrei damals zugehörte, den Vorschlag, die Pfarrkirche zu einer Kollegiatkirche zu erheben, den Pfarrer (namens Volmar) zu einem Probst zu ernennen und die beiden anderen Priester zu Chorherren einzusetzen, was auch geschehen ist. Sämtliche drei Geistliche hatten nun alle Einkünfte gemeinsam und lebten  an einem Tisch. Der jeweilige Probst hatte allerdings „zu seiner stattlichen Unterhaltung“ alle Kleinzehnten von Häusern, Gärten, Wiesen und Äckern  für sich allein im Voraus zu beziehen. Im Jahr 1387 wurde vom Grafen Gottfried von Hohenzollern dem jungen Puck von Schalksburg das Katharinen-Benefizium verliehen; seit dieser langen Zeit ist aber an schriftlichen Urkunden nichts mehr aufzufinden als ein Urbarium parochiae et caplaniae von 1552 und ein Präsenz-Lagerbuch von 1762. Wie lange das Kollegiatstift zu Binsdorf bestanden hat, ist daher nicht festgestellt. Jedoch hatte die Geistlichkeit vielfach Ursache, sich über eine Beeinträchtigung ihrer Gerechtsame und Einkünfte – besonders des Zehnten – zu beklagen.  Deswegen wurde zwischen Geistlichkeit und Magistrat unterm 31. August 1604 eine allgemeine Vergleichung unter kaiserlicher und bischöflicher Ratifikation vorgenommen, die den Titel „Eiserner Brief“ erhielt.

Ein Benefizium, nämlich die Katharinen-Kaplanei, wurde zur Zeit der Reformation und nachher lange Zeit nicht mehr besetzt und später aufgehoben. Der Grund ist nicht bekannt. Laut einer Urkunde vom 9. Oktober 1688 wurde die Hälfte der Einkünfte jenes Benefiziums dem Pfarrer des Orts zu seiner notwendigen Substentation , die andere Hälfte aber den täglich obligaten Chorsängern propter offizium cantandum zugeeignet. Daher hat wohl die Beteiligung der beiden Schullehrer am Großzehnten mit 1/6 tel seinen Ursprung.

Das zweite Benefizium wurde zur Zeit der Reformation nach Erlaheim transferiert. Zu jener Zeit hatte nämlich das benachbarte Dorf Erlaheim durch den Abfall der Gemeinde Isingen zum Protestantismus seine Pfarrkirche und seinen Seelsorger verloren. Lange irrten die Erlaheimer ohne geistliche Fürsorge umher und suchten zu Binsdorf, Geislingen oder Gruol in den Pfarrverband aufgenommen zu werden. Da  ihnen  die Aufnahme zunächst überall wegen Platzmangels in den Kirchen versagt worden war, fassten sie den Entschluss, nach Isingen zu gehen und den neuen Glauben anzunehmen. Darauf stellte sich aber ihnen die Binsdorfer Geistlichkeit dort, wo es jetzt „zu den 3 Kreuzen“ heißt, in den Weg und nahmen sie in den Binsdorfer Pfarrverband auf. Seitdem wurde Erlaheim immer als ein Filial angesehen und von dem Kaplan (ad Margaritam V.M.) in Binsdorf pastoriert. Anfangs wurde für die Erlaheimer zu Binsdorf ein Frühgottesdienst an Sonn- und Festtagen gehalten; später hatte der Kaplan auf Grund einer österreichischen Verordnung diese Gemeinde excurrendo zu versehen bis im Jahre 1811 die Kaplanei nach Erlaheim übertragen und zu einer Pfarrei erhoben wurde. In der Errichtungsurkunde  vom 11/15. Juni 1811 wurde verordnet, dass alle Einnahmen, welche der Pfarrer in Binsdorf bisher für die Erlaheimer Dienste bezog, künftig dem Erlaheimer Pfarrer zufallen, also zum Beispiel die fixen Einnahmen an Großzehnten usw. auch die Wiese auf der Markung Geislingen, die Accedenzien von Stol und Opfer; während wechselseitig alle Einnahmen, welche der Kaplan bisher von und wegen Binsdorf bezog, ferner die Geldzinsen von Haigerloch und Trillfingen, die Salzgült von Sulz, die Rosenfelder Gilt, die Mesnerfrüchte von Binsdorf usw. dem Pfarrer von Binsdorf gehören sollen. Die Zehntbereinigung zwischen den Pfarrstellen Binsdorf und Erlaheim nach den Markungsgrenzen beider Orte wurde erst auf Anordnung des K. Kathol. Kirchenrats vom 25. November 1826 im Jahre 1827 vollendet, wozu noch der Zehnterwerb der Kirchenpflege Erlaheim kam.  Als Ausfluss der Filialeigenschaft Erlaheim´s zur Mutterkirche Binsdorf bestand bis zum Jahre 1874 die Verpflichtung der Stiftungspflege Binsdorf zur unentgeltlichen Lieferung der Hostien nach Erlaheim.

Klosteraufhebung:
Das um das Jahr 1200 gegründete Dominikanerkloster ist eingegangen, nähers ist aus den Kirchenbüchern nicht zu erfahren. Das besondere Frauenkloster, das einst in Binsdorf bestand wurde im 30 jährigen Kriege zerstört und aufgelöst. Im Jahr 1809 wurde ein in der Richtung nach Erlaheim führender unterirdischer Gang aus steinernen Platten entdeckt.     Das Kloster der Dominikanerinnen fiel im Jahre 1806 der Säkularisation zum Opfer. Von den 10 Insassen blieben 9 im Hause und erhielten durch königliche Entschließung vom 25. Oktober 1806 eine jährliche Pension von 150-180 Gulden. Die letzten beiden Nonnen verließen das Haus im Jahre 1820 und erhielten neben Kleider- und Reisegelt in die Heimat eine Aversalabfindung von je 1500 Gulden. Über die näheren Umstände  und den Besitz des Nonnenklosters bei der Säkularisation gibt die Pfründbeschreibung von 1891 genaueren Aufschluss. Der südliche Flügel des Klosters wurde im Jahre 1828 niedergerissen um für den Bau einer neuen Kirche Platz zu gewinnen. Die Klosterkirche selbst soll um das Jahr 1300 erstellt und der Hl. Maria geweiht gewesen sein.

Patronat:
Das Patronatsrecht besassen ursprünglich die Grafen von Zollern. Von diesen ging es am Ende des 14. Jahrhunderts an die Geistlichkeit, Konvent und Magistrat von Binsdorf über. Unter österreichischer Herrschaft (von 1381 an) scheint dieses Patronatsrecht die Beschränkung erlitten zu haben, dass die ordentlichen Rechtsinhaber, nämlich der Pfarrer, Kaplan, Kloster sowie Magistrat nicht mehr 1 Anwärter ernennen, sondern 3 qualifizierte Geistliche der österreichischen Regierung zur Ernennung vorschlagen sollen. Auf Grund des Preßburger Friedens kam Binsdorf im Jahr 1805 an Württemberg und die Pfarrstelle daselbst in das Patronat der Krone. Auf dieses Patronat hat der Württ. Staat nach Beseitigung der Monarchie im Jahr 1919 allgemein verzichtet. Die Pfarrei Binsdorf gehörte anfänglich zum Bistum Konstanz und zum Kapitel Haigerloch. Seit Einverleibung der Pfarrei Binsdorf in das im Jahre 1827 neu errichtete Bistum Rottenburg (durch Päpstliche Bulle „Provida solersque“ zum Bischofsitz erh.) gehörte sie zuerst zum Kapitel Ebingen, von dessen Aufheben am 13. März 1820 zum Kapitel Spaichingen und seit der im Jahre 1844 erfolgten Errichtung des Kapitels Schömberg zu diesem.